Barrierefreiheit (Accessibility)

Im Rahmen der Gleichstellung behinderter Menschen verlangt der Bund barrierefreies Internet. Über barrierefreie Seiten haben auch körperlich benachteiligte Menschen Zugriff auf Informationen aus dem Internet und werden in die Online-Welt integriert.

Unser CMS TYPO3 kann barrierefreie Internetseiten generieren, denn unsere CMS TYPO3-Version ist für barrierefreie Webauftritte vorbereitet. Die von uns umgesetzten Layouts sind W3C-kompatibel.

Beispiel

Ein sehbehinderter oder blinder Mensch muss sich im Normalfall eine Webseite Zeile für Zeile anhören, bis er an eine Stelle gelangt, die ihn interessiert. Ein sogenannter Screenreader ermöglicht eine solche Sprachausgabe.

Mit Hilfe eines Accesskey können sich Sehbehinderte innerhalb einer Webseite flexibel bewegen.

Accesskey ermöglicht es den sehbehinderten Usern, direkt zu den gewünschten Informationen (hier im Bild: TYPO3) zu "hüpfen" (mittels Tastatur-Abkürzungen) und sich schnell im Internet zu bewegen.

Unsere Massnahmen

Unsere TYPO3-Version ist für barrierefreie Webauftritte vorbereitet. Neben dem Layout und dem Navigationssystem werden auch die Inhalte entsprechend ausgewählt und abgefüllt. Wir achten bei der Umsetzung jeweils auf die verschiedenen Richtlinien für barrierefreie Webauftritte.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Richtlinien für Websites des Bundes
Seit dem 01.01.2004 ist das  Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Zusammenhang mit der  Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) in Kraft.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle Websites des Bundes (Kreise 1 und 2), die neu erstellt werden, die Konformitätsstufe AA der WCAG 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines) erreichen müssen. Bestehende Websites mussten bis zum 31.12.2006 ebenfalls diese Konformität erreichen.

Richtlinien für Websites von Gemeinden
Am 20. Oktober 2005 wurde vom Expertenausschuss der Standardisierungs-Organisation im Bereich E-Government eCH die Fachgruppe Accessibility bewilligt. Die Fachgruppe setzt sich für die Förderung der Barrierefreiheit auf allen Ebenen des Gemeindewesens ein.

Schweizer Accessibility-Standard

Ende 2007 wurde der neue gesamtschweizerische Accessibility-Standard für Websites von der Standardiesierungsorganisation eCH genehmigt und steht nun kostenlos für alle Organisationen der öffentlichen Hand und für die Privatwirtschaft zur Verfügung.

Accessibility-Richtlinien des Bundes